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   VGH Bayern, 27.02.2018 - 3 ZB 16.938   

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VGH Bayern, 27.02.2018 - 3 ZB 16.938 (https://dejure.org/2018,5619)
VGH Bayern, Entscheidung vom 27.02.2018 - 3 ZB 16.938 (https://dejure.org/2018,5619)
VGH Bayern, Entscheidung vom 27. Februar 2018 - 3 ZB 16.938 (https://dejure.org/2018,5619)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BayBeamtVG Art. 45 Abs. 1 S. 1, Art. 50 Abs. 1; VwGO § 86 Abs. 1, Abs. 2, § 124 Abs. 2 S. 1; BayVwVfG Art. 48 Abs. 1, Abs. 2 S. 1, S. 2
    Materielle Beweislast für den Kausalzusammenhang zwischen Unfall und Körperschaden

  • rewis.io

    Materielle Beweislast für den Kausalzusammenhang zwischen Unfall und Körperschaden

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • VGH Bayern, 06.03.2017 - 3 ZB 14.1047

    Rücknahme einer anerkannten Dienstunfallfolge - Borreliose-Erkrankung

    Auszug aus VGH Bayern, 27.02.2018 - 3 ZB 16.938
    Dies gilt auch im Fall der Rücknahme der Anerkennung von Unfallfolgen, die nicht zu einer Beweislastumkehr führt (BayVGH, B.v. 6.3.2017 - 3 ZB 14.1047 - juris Rn. 5; U.v. 21.9.2011 - 3 B 09.3140 - juris Rn. 36).

    Die Ermessenserwägungen, insbesondere dass im vorliegenden Fall das öffentliche Interesse an einer Aufhebung der als rechtswidrig erkannten Anerkennung, das auch die sparsame Verwendung öffentlicher Haushaltsmittel umfasse, das Vertrauen des Klägers auf den Fortbestand einer für ihn günstigen Regelung überwiege, lassen keine Ermessenfehler erkennen (BayVGH, B.v. 6.3.2017 a.a.O. Rn. 7).

  • BVerwG, 26.09.2012 - 2 B 97.11

    Feststellung gesundheitlicher Beeinträchtigung als Folge eines Dienstunfalls;

    Auszug aus VGH Bayern, 27.02.2018 - 3 ZB 16.938
    Die Aufklärungspflicht nach § 86 Abs. 1 Satz 1 VwGO verlangt nicht, dass ein Tatsachengericht Ermittlungen anstellt, die aus seiner Sicht unnötig sind, weil es nach seinem Rechtsstandpunkt auf das Ermittlungsergebnis für den Ausgang des Rechtsstreits nicht ankommt (BVerwG, B.v. 26.9.2012 - 2 B 97/11 - juris Rn. 13).
  • VGH Bayern, 07.12.2016 - 3 ZB 13.1735

    Erfolglose Klage auf Anerkennung weiterer Dienstunfallfolgen mangels Kausalität

    Auszug aus VGH Bayern, 27.02.2018 - 3 ZB 16.938
    Die Aufklärungsrüge stellt kein Mittel dar, um die in erster Instanz unterlassene Stellung eines förmlichen Beweisantrags im Berufungsverfahren nachzuholen (BVerwG, B.v. 5.3.2010 - 5 B 7.10 - juris Rn. 9; BayVGH, B.v. 7.12.2016 - 3 ZB 13.1735 - juris Rn. 21).
  • VGH Bayern, 06.05.2016 - 3 ZB 15.924

    Anerkennung von Dienstunfallfolgen - chronische Kopfschmerzen

    Auszug aus VGH Bayern, 27.02.2018 - 3 ZB 16.938
    Soweit, wie im Zulassungsantrag vorgetragen, der Zeuge G... geschildert hätte, dass nach seinem Schlag vom 7. Dezember 2010 beim Kläger im Vergleich zum vorigen Zustand eine Nasenrückenabweichung nach links vorgelegen hätte, hätte es dem anwaltlich vertretenen Kläger oblegen, durch Stellung eines entsprechenden Beweisantrags (§ 86 Abs. 2 VwGO) auf eine aus seiner Sicht notwendige Aufklärung des Sachverhalts hinzuwirken (BayVGH, B.v. 6.5.2016 - 3 ZB 15.924 - Rn. 13).
  • VGH Bayern, 21.09.2011 - 3 B 09.3140

    Keine Beweislastumkehr bei Rücknahme eines rechtswidrigen, Leistungen gewährenden

    Auszug aus VGH Bayern, 27.02.2018 - 3 ZB 16.938
    Dies gilt auch im Fall der Rücknahme der Anerkennung von Unfallfolgen, die nicht zu einer Beweislastumkehr führt (BayVGH, B.v. 6.3.2017 - 3 ZB 14.1047 - juris Rn. 5; U.v. 21.9.2011 - 3 B 09.3140 - juris Rn. 36).
  • VGH Bayern, 04.08.2014 - 3 ZB 12.2647

    Zulassung der Berufung; Dienstunfall; Rücknahme von anerkannten

    Auszug aus VGH Bayern, 27.02.2018 - 3 ZB 16.938
    Die Behörde genügt ihrer Beweislast vielmehr schon dadurch, indem sie nachweist, dass bei Erlass des Verwaltungsaktes dessen Voraussetzungen nicht vorgelegen haben (BayVGH, B.v. 4.8.2014 - 3 ZB 12.2647 - juris Rn. 7).
  • VGH Bayern, 15.06.2015 - 5 ZB 14.1919

    Meldung als nicht transplantabel; Fortsetzungsfeststellungsinteresse; Rechtsweg;

    Auszug aus VGH Bayern, 27.02.2018 - 3 ZB 16.938
    Etwas anderes gilt nur, wenn sich dem Gericht eine weitere Sachverhaltsermittlung oder Beweiserhebung hätte aufdrängen müssen oder sonst geboten gewesen wäre (BayVGH, B.v. 15.6.2015 - 5 ZB 14.1919 - juris Rn. 29).
  • BVerwG, 05.03.2010 - 5 B 7.10

    Unterlassener Beweisantrag; Darlegungsanforderungen an Aufklärungsrüge

    Auszug aus VGH Bayern, 27.02.2018 - 3 ZB 16.938
    Die Aufklärungsrüge stellt kein Mittel dar, um die in erster Instanz unterlassene Stellung eines förmlichen Beweisantrags im Berufungsverfahren nachzuholen (BVerwG, B.v. 5.3.2010 - 5 B 7.10 - juris Rn. 9; BayVGH, B.v. 7.12.2016 - 3 ZB 13.1735 - juris Rn. 21).
  • VG München, 03.05.2018 - M 12 K 17.1457

    Rückforderung vorläufig gewährter Heilverfahrenskosten

    Nach ständiger Rechtsprechung genügt bei einer Dienstunfallanerkennung die Behörde ihrer Beweislast bei der Rücknahme eines begünstigenden Verwaltungsakts, dessen Voraussetzungen - wie vorliegend - der Beamte zu beweisen hatte, schon durch den Nachweis, dass beim Erlass des Verwaltungsakts dessen Voraussetzungen nicht nachgewiesen waren (BayVGH, B.v. 27.2.2018 - 3 ZB 16.938 - juris; B.v. 4.8.2014 - 3 ZB 12.2647 - juris; B.v. 10.3.2014 - 3 ZB 12.914 - juris mit weiteren Nachweisen; vgl. auch Stelkens/Bonk/Sachs, Verwaltungsverfahrensgesetz, 8. Aufl. 2014, § 48 Rn. 60).

    Dass der Beklagte zu dem Ergebnis gekommen ist, dass im vorliegenden Fall das öffentliche Interesse an einer Aufhebung der als rechtswidrig erkannten Anerkennung, das auch die sparsame Verwendung öffentlicher Haushaltsmittel umfasst, indem ein Beamter nicht zu Unrecht Leistungen erhalten soll, auf die er keinen Anspruch hat, das Vertrauen der Klägerin auf den Fortbestand einer für sie günstigen Regelung überwiegt, ist nicht zu beanstanden (BayVGH, B.v. 27.2.2018 a.a.O. Rn. 8).

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